Rückgabe von Altgeräten speziell im Online-Handel

Das Elektrogesetz (ElektroG) regelt  seit dem 13.08.2005 die Entsorgung sämtlicher Elektroklein- und Großgeräte. Wir möchten an dieser Stelle etwas detaillierter informieren, insbesondere über die Neufassung vom 24.10.2015.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz gilt für alle Geräte, durch die Strom fließt, dabei ist es unerheblich, ob es sich um kabelgebundene oder batteriebetriebene Geräte handelt. Das ElektroG soll sicherstellen, dass Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden und somit den illegalen Export ins Ausland bekämpfen und negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit reduzieren. Im Hinblick auf die Endlichkeit der fossilen Rohstoffe, die in Elektrogeräten unverzichtbar sind, ist es umso wichtiger, möglichst viele der Rohstoffe aus Altgeräten zurückzugewinnen. Dies ist nur möglich, wenn die Geräte fachgerecht entsorgt und nicht über den Hausmüll verbrannt werden.

Der Handel ist verpflichtet Altgeräte zurückzunehmen

Seitdem das neue Gesetz in Kraft ist, müssen Händler, die über eine Verkaufsfläche von über 400 m² verfügen, Kleingeräte zurücknehmen und das unabhängig davon, ob Sie als Kunde ein neues Gerät bei dem Händler kaufen. Als Kleingeräte gelten alle Geräte, die an keiner Seite länger als 25 cm sind. Bei Händlern, die neben Elektrogeräten auch andere Ware verkaufen, zählt die Verkaufsfläche, auf der die Elektrogeräte verkauft werden.
Bei größeren Geräten gilt das Prinzip „alt gegen neu“. Wenn Sie also ein neues Fernsehgerät im Elektrohandel kaufen, können Sie zum Beispiel Ihren alten Röhrenfernseher kostenlos dort abgeben. Allgemein muss das zurückzugebende Altgerät denselben Zweck erfüllen wie das Neue.

Wie funktioniert es bei den Online-Versandhändlern?

Schwieriger gestaltet sich die Umsetzung des Gesetzes bei Online-Versandhändlern. Für sie gilt ebenfalls die 400 m²-Regel, hierbei wird jedoch Bezug auf die Lagerfläche genommen, auf der Elektrogeräte gelagert werden. Besondere Schwierigkeiten für die Verbraucher ergeben sich dadurch, dass man die Lagerfläche nicht so einfach schätzen kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Regelung auf jeden Fall für die "Großen" in der Branche gilt.
Normalerweise geben die jeweiligen Online-Händler Auskunft auf ihrer Internetseite. Beim Kauf von Kleingeräten muss der Händler auf jeden Fall Auskunft darüber geben, wie der Kunde in zumutbarer Entfernung ein entsprechendes Altgerät zurückgeben kann.
Die Rücksendung von Kleingeräten an den Online-Händler ist ebenfalls möglich und wird üblicherweise von Dienstleistern übernommen. Die Händler stellen dazu auf ihrer Website einen Link zur Verfügung, über den sich Kunden einen Paketaufkleber ausdrucken können. Das verpackte Altgerät wird dann mit dem Aufkleber versehen und wie üblich zu einer Paketannahmestelle gebracht. Batterien oder Akkus sind vorher unbedingt zu entnehmen und separat zu entsorgen.

Wir möchten Ihnen jedoch ausdrücklich empfehlen, Altgeräte, sofern Sie die Möglichkeit haben, in Ihrer Umgebung zu Abgabestellen zu bringen, da der Versand von Paketen immer mit einer höheren Umweltbelastung verbunden ist!
Wenn Sie als Kunde ein Großgerät, wie zum Beispiel eine neue Waschmaschine, bestellen, können Sie bei der Bestellung angeben, dass Sie bei der Auslieferung ein altes Gerät abgeben möchten. Dieses muss „von gleicher Art und Güte“ sein und wird dann vom Lieferanten mitgenommen.
Bitte informieren Sie sich am Besten schon vor dem Kauf direkt beim jeweiligen Händler, da es im Zusammenhang  mit der Rückgabe der Geräte durchaus unterschiedliche Vorgänge geben kann!

Altgeräte können Sie natürlich auch weiterhin bei den bereits bekannten Stellen, wie dem Recyclinghof, zurückgeben, Kleingeräte an den jeweiligen Terminen der Schadstoffsammlungen in den Städten und Gemeinden.