Abfallentsorgung bei Haushalten mit Corona Infektion

Restmüllcontainer befüllen

Von Seiten der Bundes- und Landesregierung gibt es jetzt eine Vorgabe zur Abfallentsorgung für alle Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben. Sie gilt ausschließlich für diese Haushalte. Alle anderen Haushalte sind ausdrücklich aufgefordert, ihre Abfälle weiterhin gewissenhaft zu trennen.

So verhalten sich Haushalte mit Corona-Patienten bzw. Verdachtsfällen:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und
    Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden auf keinen Fall lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze undscharf e Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien
    und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.