Das Abfallentgeltsystem im Kreis Pinneberg
Das derzeitige Entgeltsystem für die abfallwirtschaftlichen Leistungen setzt sich zusammen aus einem Grundentgelt (5,30 € pro Haushalt, ab 2024 6,20 € pro Haushalt) und einem Leistungsentgelt (oder auch Volumenentgelt genannt).
Seit 01.01.2000 wird dieses Grundentgelt haushaltsbezogen berechnet. Damit unterscheidet sich die Berechnungsweise von früheren Jahren, denn damals wurde vereinfacht angenommen, dass alle kleinen Restabfallbehälter bis 240 l von einem Haushalt benutzt wurden. Je Behälter wurde seinerzeit (auch wenn ihn mehrere Haushalte nutzten) nur eine Grundgebühr veranlagt.
Nach einer umfassenden Erhebung bei allen Grundstückseigentümer konnten wir uns zum Januar 2000 von der damaligen "Hilfslösung" verabschieden.
Bei allen 1.100 l Abfallcontainern wurde seinerzeit die neunfache Grundgebühr berechnet. Hier wurde vermutet, dass durchschnittlich 9 Haushalte den Container benutzen.
Bei den Behältergrößen 240 Liter und 1100 Liter muss auch künftig ein Mindestgrundentgelt gezahlt werden. Es wird allerdings nur dann berechnet, wenn der Betrag, der sich aus der Anzahl der Nutzungseinheiten (Haushalte/ Betriebe) errechnet, unter dem der festgelegten Mindestgrundentgelt/ Behälter liegt.
Die Erhebung eines Grundentgeltes ist gerecht!
Jeder Haushalt hat Sperrmüll, Elektronikschrott, Altpapier, Schadstoffe, usw. die er kostenlos entsorgen kann. Nein, natürlich nicht kostenlos, denn dafür bezahlt er ja u.a. das Grundentgelt. Da in jedem Haushalt die genannten Abfälle anfallen, ist es gerecht, dass jeder eigenständige Haushalt hierfür seinen Beitrag bezahlt.
Das gesamte System von Abfallentsorgung und Abfallbehandlung auf diesem hohen, umweltgerechten Niveau überhaupt "am Laufen zu halten" ist mit sogenannten festen Kosten verbunden. Auch dazu wird das Grundentgelt von jedem Haushalt und von jedem Betrieb mit herangezogen. Dies ist, so signalisiert uns die Rechtsprechung, der Weg zu etwas mehr Verusachergerechtigkeit in der Abfallwirtschaft.
Totale Gerechtigkeit, gäbe es erst bei einer Abrechnung jeder einzelnen abfallwirtschaftlichen Dienstleistung. Dies würde dazu führen, dass die Abfuhr jedes Wertstoffes oder Abfalls einzeln gewogen - und gesondert in Rechnung gestellt werden müsste. Missbrauch ist dann genauso wie ein immenser Verwaltungsaufwand vorprogrammiert. Das haushaltsbezogene Grundentgelt ist vor diesem Hintergrund also ein Kompromiss, aber vor dem Hintergrund der Kostenstrukturen ein konsequenter Schritt zu mehr Gerechtigkeit.
Nähere Informationen finden Sie in der Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Pinneberg.