Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisverwaltung Pinneberg ist bemüht, ihre Webseiten/ mobilen Anwendungen im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite:
https://www.abfall.kreis-pinneberg.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Wir arbeiten an der Umsetzung einer barrierfreien Umgebung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die im Folgenden bewerteten Prüfkriterien zur Konformitätsstufe AA werden in der EN 301 549 in den WCAG aufgeführt. Anforderungen aus anderen Abschnitten wurden zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht näher betrachtet.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Textalternativen zu Bildern und Objekten werden nicht ausreichend angeboten. Dies betrifft graphische Bedienelemente sowie nicht verlinkte informationsorientierte Grafiken und Bilder gleichermaßen.
- Grafiken ohne informative Funktion sind teilweise nicht als rein dekorative Elemente gekennzeichnet. Solche werden von Screenreadern vorgelesen.
- Alternativen für CAPTCHAs sind nicht vorhanden und Alternativtexte fehlen.
- Untertitel und Audiodeskription für Videos stehen nicht und wenn nur als Untertitel zur Verfügung.
- Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können nicht durch Software bestimmt werden oder stehen nicht in Textform zur Verfügung. Überschriftenebenen sind nicht stringend eingehalten.
- Beschriftungen von Formularelementen sind programmatisch überwiegend nicht ermittelbar. Eingabefeldern fehlt es an aussagekräftigen Bezeichnungen.
- Die visuelle Darstellung von Text und Textbildern hat kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1. Texte auf farbigem Hintergrund sind somit schlecht sichtbar.
- Ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben für großformatigem Text und Bilder von großformatigem Text wird nicht eingehalten. Texte auf farbigem Hintergrund sind somit schlecht sichtbar.
- Die visuelle Darstellung der von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten entspricht nicht dem geforderten Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben
- Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus („Hover“ oder „Focus“) steht nicht überall zur Verfügung
- Nicht alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar.
- Sich bewegende Bildinformationen auf der Startseite können nicht angehalten oder beendet werden.
- Es gibt keinen Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu umgehen, die auf verschiedenen Webseiten wiederholt werden.
- Sprunglinks funktionieren nicht. Seiten sind nicht vollständig mit Landmark-Regionen erfasst.
- Dem Seitentitel fehlt die die allgemeine Bezeichnung der Webseite.
- Der Zweck eines Links kann nicht überall durch den Linktext allein oder durch den Linktext zusammen mit seinem durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt werden.
- Steuerelemente sind teilweise nicht auf Deutsch beschriftet, so dass Screenreader mit deutscher Aussprache nicht verständlich ausgeben.
- Nicht jede durch Tastatur bedienbare Benutzerschnittstelle hat einen Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus ausreichend und dauerhaft sichtbar ist.
- Für die Webseite ist keine Standardsprache festgelegt.
- Nicht alle Formulare identifizieren Eingabefehler und beschreiben diese nicht den Benutzer*innen in Textform. Fehlermeldungen sind nicht überall aussagekräftig.
- Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen.
- Dokumente, die zum Herunterladen bereit gestellt werden, sind nicht barrierefrei gestaltet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.01.2026 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf dem Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein vom 16.05.2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.01.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an.
Alternativ können Sie sich auch schriftlich oder telefonisch an unsere Kontaktperson wenden:
Kreisverwaltung Pinneberg
Fachdienst Service/Abfallwirtschaft
Sandra Mohr
Kurt-Wagnener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: 04121/ 4502-1308
E-Mail: san.mohr@kreis-pinneberg.de
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.
Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de