Das Mindestgrundentgelt

Das Grundentgelt beträgt für jede Nutzungseinheit (= Haushalt oder Betrieb) auf einem an die Müllabfuhr angemeldeten Grundstück 6,20 €/Monat. In bestimmten Fällen wird allerdings behälterbezogen ein Mindestgrundentgelt berechnet. 

Mindestgrundentgelt für 240 Liter-Behälter und 1.100 Liter-Container

Beim 240 l-Restabfallbehältern und 1.100 l-Container wird ein Mindestgrundentgelt pro Behälter berechnet, wenn der Betrag, der sich aus der Anzahl der Haushalte/Betriebe errechnet, unter dem festgelegten Mindestgrundentgelt pro Behälter liegt.

Das sind die festgelegten Mindestgrundentgelte

Behälter Abfuhrrhytmus Grundentgelt Anzahl der Haushalte
80/120 Liter 14-tägl./4-wö. 6,20 € entspricht einem Haushalt
240 Liter 14-täglich 12,40 € entspricht zwei Haushalten
1.100 Liter wöchentlich 55,80 € entspricht neun Haushalten
1.100 Liter 14-täglich 37,20 € entspricht sechs Haushalten
1.100 Liter 4-wöchentlich 24,80 € entspricht vier Haushalten


Zwei Beipiele:

  1. Ein Restaurant und 2 Wohnungen (= 3 Nutzungseinheiten) nutzen einen 1.100 l Container mit 14-tägl. Leerung; zu zahlendes Grundentgelt = 37,20 € (Mindestgrundentgelt).
  2. 10 Haushalte benutzen einen 1.100 l-Container mit wöchentl. Leerung;
    zu zahlendes Grundentgelt = 62,00 € (= 10 x 6,20 €)

Warum wird das Mindestgrundentgelt erhoben?

Die Berechnung eines Mindestgrundentgeltes soll Abfallerzeuger mit überdurchschnittlich hohem Abfallaufkommen (wie auch im alten Gebührensystem vor dem Jahr 2000) mit einem höheren Beitrag an den Fix- und Vorhaltekosten der Abfallentsorgung beteiligen. Das heißt, wenn der große 240 l-Restabfallbehälter nur von einem Haushalt benutzt wird, dann wird dieser Haushalt mit 12,40 €/Monat nach dem Mindestgrundentgelt berechnet und nicht mit dem Betrag von 6,20 €.
Dies gilt in gleichem Maße, wenn nur wenige Haushalte/Betriebe einen 1.100 l-Container nutzen.

Mindestgrundentgelt bei 80 l- und 120 l - Restabfallbehältern
Für jeden dieser Behälter wird mindestens ein Grundentgelt berechnet. Für den seltenen Fall, dass ein Haushalt 2 oder mehr Behälter nutzt, muss je 80- und 120 l-Behälter ein Grundentgelt bezahlt werden.

Keine Grundentgelte für die Bio-Tonne
Grundentgelte werden nur im Zusammenhang mit Restabfallbehältern erhoben - nicht für die Bio-Tonnen bzw. Papierbehälter.

Beachten Sie beim Entgeltrechner
Mit dem Entgeltkalkulator kalkulieren Sie verschiedene Entsorgungsvarianten. Beachten Sie, dass nach Eingabe aller Werte die Gesamtsumme höher als die Summe aus den Einzelposten sein kann. Das hat seine Richtigkeit weil der Entgeltrechner automatisch die Mindestgrundentgelte bei den Restabfallbehältern wirksam werden lässt.