Anlage 1: Tarife der privatrechtlichen Benutzungsentgelte (ab 2024)
Gültigkeit ab dem 1.1.2024
I. Monatliches Grundentgelt
Die Höhe des Grundentgeltes beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat für jede Benutzungseinheit: 6,20 €
II. Monatliches Leistungsentgelt für Restabfallbehälter
Die Höhe des Leistungsentgeltes beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat:
wöchentl. Entleerung |
14-tgl. Entleerung |
4-wöchentl. Entleerung |
2x wöchentl. Entleerung |
|
---|---|---|---|---|
80 l-Behälter | - | 6,19 € | 3,09 € | - |
120 l-Behälter | - | 9,28 € | 4,64 € | - |
240 l-Behälter | - | 18,56 € | - | - |
1.100l-Behälter | 170,11 € | 85,05 € | 42,35 € | 340,21 € |
3000 l Behälter | 463,93 € | 231,96 € | - | - |
4000 l Behälter | 618,57 € | 309,28 € | - | - |
5000 l Behälter | 773,21 € | 386,60 € | - | - |
Die Höhe des Leistungsentgeltes für jeden angefangenen Kalendermonat beträgt bei Nutzung eines 80 l Behälters gem. § 3 Abs. 9 Abfallwirtschaftssatzung 2,20 €.
III. Monatliches Leistungsentgelt für Bioabfallbehälter
Das Entgelt für die Entsorgung kompostierbarer Abfälle beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat bei 14-täglicher Abfuhr:
- Biotonnen mit 80 l Füllraum 5,50 €
- Biotonnen mit 120 l Füllraum 8,26 €
- Biotonnen mit 240 l Füllraum 16,51 €
- Biobehälter mit 2000 l Füllraum: 142,92 €
- Biobehälter mit 3000 l Füllraum: 206,44 €
IV. Leistungsentgelt für Sonderentleerung 1.100 Liter-Container
Das Entgelt für die Sonderentleerung (Bedarfsabfuhr) eines vorhandenen 1.100 l Containers (§ 9 Abs. 2 AGB) oder die Sonderentleerung eines Altpapierbehälters mit 1.100 l Füllraum (§ 9 Abs. 11 AGB) oder die Sonderentleerung von LVP-Behälters mit 1.100 l Füllraum, der mit überlassungspflichtigen Abfällen befüllt wurde, beträgt pro Entleerung/Behälter 76,99 €.
Das Entgelt für die Sonderentleerung (Bedarfsabfuhr) eines vorhandenen Unterflurbehälters (§ 9 Abs. 2 AGB) beträgt pro Entleerung/Behälter:
- Unterflurbehälter mit 2000 l Füllraum: 139,78 €
- Unterflurbehälter mit 3000 l Füllraum: 209,96 €
- Unterflurbehälter mit 4000 l Füllraum: 279,56 €
- Unterflurbehälter mit 5000 l Füllraum: 349,74 €
V. Leistungsentgelt für die Sonderentleerung von Biotonnen und Altpapierbehältern
Das Entgelt für die Sonderentleerung von Biotonnen und Altpapierbehältern (120/240 l Füllraum), die mit anderen als zugelassenen Materialien befüllt wurden (§ 9 Abs. 8 und Abs. 11 AGB) beträgt pro Leerung/Behälter 11,87 €.
Das Entgelt für eine schriftlich beantragte Sonderentleerung von LVP-Kleinbehältern (80 l - 240 l Füllraum), die mit überlassungspflichtigen Abfällen befüllt wurden, beträgt 11,87 €.
Va. Leistungsentgelt für die Gestellung von Unterflurbehältern
Für die Gestellung von Unterflurbehältern beträgt das monatliche Entgelt 60,00 €.
VI. Leistungsentgelt für den Erwerb von Abfallsäcken
- für den Restabfallsack mit 80 l Füllvolumen: 4,80 €
- für den Gartenabfallsack mit 80 l Füllvolumen: 4,35 €
VII. Leistungsentgelte für Selbstanlieferungen im Abfallwirtschaftszentrum Tornesch
1. Das Entgelt für die Selbstanlieferung von Abfällen aus privaten Haushaltungen beim Abfallwirtschaftszentrum Tornesch-Ahrenlohe beträgt pauschal:
a) für die Anlieferung von Restabfall bis zu einer Menge von
-
- bis zu 100 l (z.B. blauer Sack) 4,50 €
- bis zu 300 l (z.B. PKW-Kofferraum) 9,00 €
- bis zu 600 l (z.B. PKW-Kombi Kofferraum 18,00 €
- bis zu 900 l (z.B. Transporter oder PKW-Anhänger) 27,00 €
b) für die ausschließliche Anlieferung von Grünabfällen ohne Erdanhaftungen, Wurzelwerk oder Stubben bis zu einer Menge von
-
- bis zu 100 l (z.B. blauer Sack) 2,00 €
- bis zu 300 l (z.B. PKW-Kofferraum) 6,00 €
- bis zu 600 l (z.B. PKW-Kombi Kofferraum) 9,00 €
- bis zu 900 l (z.B. Transporter oder PKW-Anhänger) 12,00 €
c) für die ausschließliche Anlieferung von Grünabfällen mit Erdanhaftungen, Wurzelwerk oder Stubben bis zu einer Menge von
-
- bis zu 100 l (z.B. blauer Sack) 3,00 €
- bis zu 300 l (z.B. PKW-Kofferraum) 11,00 €
- bis zu 600 l (z.B. PKW-Kombi Kofferraum) 22,00 €
- bis zu 900 l (z.B. Transporter oder PKW-Anhänger) 33,00 €
d) für die ausschließliche Anlieferung von gemischten Bauabfällen bei einer Menge von
-
- bis zu 100 l (z.B. blauer Sack) 12,70 €
- bis zu 300 l (z.B. PKW-Kofferraum) 38,10 €
- bis zu 600 l (z.B. PKW-Kombi Kofferraum) 76,20 €
- bis zu 900 l (z.B. Transporter oder PKW-Anhänger) 114,30 €
2. Bei der Anlieferung von größeren als in Ziffer 1 genannten Abfallmengen wird das Entgelt nach dem tatsächlichen Gewicht festgesetzt.
Es beträgt bei Abfällen nach Ziffer 1a) 200,87 €/Mg. Das Mindestentgelt hierfür beträgt 40,24 €.
Bei der Anlieferung von sortenrein kompostierbaren Abfällen nach Ziffer 1 b) beträgt das Entgelt 156,21 €/Mg. Das Mindestentgelt hierfür beträgt 16,07 €.
Bei der Anlieferung von kompostierbaren Abfällen nach Ziffer 1 c) beträgt das Entgelt 225,00 €/Mg. Das Mindestentgelt hierfür beträgt 45,00 €.
Bei der Anlieferung von Abfällen nach Ziffer 1 d) beträgt das Entgelt 229,50 €/Mg. Das Mindestentgelt hierfür beträgt 45,00 €.
3. Die ausschließliche Anlieferung von getrenntgehaltenen Wertstoffen (Papier, Pappe, Glas, Textilien, Naturkork und sortenreine Metalle), Elektronikschrott sowie schadstoffhaltigen Abfällen in haushaltsüblichen Mengen, mit Ausnahme der Abfälle nach Nr. 4, ist entgeltfrei. Dies gilt auch für die Anlieferung von Sperrmüll unter Beachtung von § 4 Abs. 3 AGB
4. Für folgende Abfälle wird ein separates Entgelt erhoben:
- Asbestzement 16,50 € je 100 l
- Dämmmaterial 5,00 € je 100 l
- Teerpappe 29,00 € je 100 l
- PKW-Reifen pauschal 12,50 € (bis zu 4 Stück)
VIII. Verwaltungskostenpauschale
Die Pauschale nach § 14 Abs. 9 AGB beträgt 12,00 €.
IX. Kosten für Mahnungen und Vollstreckungen
Die Kosten für Mahnungen und Vollstreckungen (§ 17 AGB) richten sich nach der Landesverordnung über die Kosten im Vollzugs- und Vollstreckungsverfahren (Vollzugs- und Vollstreckungskostenordnung -VVKO-), ansonsten betragen die Kosten je Mahnung 5,00 €.
X. Abweichende Regelung der Leistungsentgelte für den Bereich der Gemeinde Helgoland
Aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse in der Gemeinde Helgoland werden bei der Abfallentsorgung statt fester Abfallbehälter Abfallsäcke mit 40 l Füllvolumen eingesetzt. Die Abfallsäcke sind nur für das Ausgabejahr gültig, eine Rückgabe ist nicht möglich.
Bei der Veranlagung der Entgeltschuldner findet § 3 Abfallwirtschaftssatzung entsprechende Anwendung.
Die Festlegung des maßgeblichen Restabfallbehälters/Restabfallvolumens ergibt sich aus der zu entsorgenden Restabfallmenge und den nach § 8 Abs. 1 Ziffer 2 AGB zugelassenen Restabfallbehältern und den gemäß § 9 Abs. 1 AGB festgelegten Entsorgungsrhythmen.
Für die Veranlagung und Entgeltbemessung gilt folgende Zuordnung:
Das Leistungsentgelt sowie die Jahresmenge an Abfallsäcken beträgt bei einer Veranlagung mit einem
Restabfall- behälter |
Abfuhrrhytmus | Jahresmenge Abfallsäcke (je 40 Liter) |
Höhe des Leistungs- entgelts (je angef. Kalendermonat) |
---|---|---|---|
80 l | wöchentlich 14-täglich 4-wöchentlich |
104 x 40 l-Sack 52 x 40 l-Sack 26 x 40 l-Sack |
12,38 € 6,19 € 3,09 € |
120 l | wöchentlich 14-täglich 4-wöchentlich |
156 x 40 l-Sack 78 x 40 l-Sack 39 x 40 l-Sack |
18,56 € 9,28 € 4,64 € |
240 l | wöchentlich 14-täglich |
312 x 40 l-Sack 156 x 40 l-Sack |
37,11 € 18,56 € |
1.100 l | wöchentlich 14-täglich 4-wöchentlich 2x wöchentlich |
1.430 x 40 l-Sack 715 x 40 l-Sack 358 x 40 l-Sack 2.860 x 40 l-Sack |
170,11 € 85,05 € 42,35 € 340,21 € |
Anmerkung:
Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttopreise, weil der Kreis mit der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.