Was in die Biotonne gehört und was nicht
Sämtliche kompostierbaren Abfälle gehören in die Biotonne. Das betrifft sowohl Garten- als auch Küchenabfälle. In der Regel hat jeder von Ihnen „ein Gefühl dafür“, was dazu gehört und was nicht, und es ist auch gar nicht möglich, alles abschließend aufzulisten, was hinein darf und was nicht.
Kompostierbare Biomüllbeutel sowie sonstige kompostierbare Plastikprodukte aus sogenanntem Bioplastik etc. gehören im Kreis Pinneberg nicht in die Biotonne (sondern in die Restmülltonne). Diese können in der Kompostierungsanlage nicht vollständig zersetzt werden und stören den Kompostierungsprozess bzw. müssen aussortiert und abschließend als Restmüll entsorgt werden. Nähere Informationen zu kompostierbarem Plastik und warum dieses in der Biotonne nichts zu suchen hat, finden Sie hier …
Darf in die Biotonne …
- Baum-, Strauch-, Heckenschnitt
- dünne Äste (bis 10 cm Durchmesser), Holzwolle, Sägespäne (nur unbehandeltes Holz)
- Grasschnitt (getrocknet), Heu, Stroh
- Schnittblumen
- Balkon-, Zimmer, Topfpflanzen (ohne Topf, mit Blumenerde)
- Laub, Blätter, Stängel, Moos
- Nussschalen, Obstkerne, Fallobst
- Kleintierstreu (Pflanzenfresser); bekommt das Tier Medikamente, dann besser in die Restmülltonne
- Lebensmittel(-reste), nur unverpackt!
- Verdorbenes/Verschimmeltes
- Speisereste (roh, gekocht, verdorben)
- Gemüsereste und -abfälle
- Obstreste und -abfälle (auch Zitrusfrüchte)
- Brot- und Backwarenreste
- Milchproduktreste, Käsereste
- Fisch- und Fleischreste (gekocht)
- Eierschalen, Haare, Federn, Horn, Gräten
- Kaffeesatz, Kaffeefiltertüten
- Teesatz, Teebeutel (reißfähig, ohne Aluminiumklammer – entlastet die Sortierung)
- Papiertüten, Obstschalen aus Pappmaché
- Zeitungspapier (geringe Mengen)
- Eierkartons zum Binden der Feuchtigkeit (kleine Mengen)
- Bioabfall-Mülltüten aus Papier
Darf nicht in die Biotonne …
- Kehricht, Staubsaugerbeutel
- (Holz-)Asche, Zigarettenkippen
- Baustoffe, (Natur-)Steine, Sand, Erde
- behandeltes, lackiertes Holz
- Blumentöpfe (Terrakotta, Keramik, Steingut)
- Metall, Alufolie, Kronkorken, Draht
- Glas, Bunt- und Flaschenglas, Scherben, Porzellan
- Sondermüll, Schadstoffe, Medikamente, Batterien
- Stoffreste, Wolle, Kleidung, Schuhe
- Exkremente/Kot, Hundekotbeutel
- Tierkadaver, tote (Haus-)Tiere
- Kleintierstreu (Fleischfresser), (kompostierbares) Katzenstreu, Vogelsand
- Knochen, Leder, Tierfell, Kaugummi
- Kerzen, Wachsreste
- Speiseöl, Frittierfett
- Hygieneartikel, Windeln, Binden, Watte, Feuchttücher
- (kompostierbares) Einweggeschirr, To-Go-Becher, Trinkhalme, Rührstäbchen
- Netz- oder Foliensäcke (z. B. für Zwiebeln)
- (kompostierbares) Plastik/Bioplastik, Frischhaltefolie, Gummiband
- Verpackte Lebensmittel(-reste)
- als kompostierbar deklarierte plastikähnliche Produkte (z. B. Müllbeutel, Kaffeekapseln)