Mehr Infos zum Thema Sondermüll

Sondermüll_Beispiele Regal (2)
Sondermüll_Annahme Recyclinghof (1)

1. In Originalbehältern sammeln

Sie helfen uns Kosten zu sparen, wenn Sie den Sondermüll in den Originalgefäßen anliefern.
Mischen Sie auf keinen Fall eine schadstoffhaltige Substanz mit einer anderen. Die daraus entstehende Mischung kann gefährlicher sein als das Ausgangsprodukt. Für uns wird die Entsorgung bei solchen Mischungen schwieriger und teurer.
Beachten Sie grundsätzlich die Gefahrensymbole, mit denen die Produkte gekennzeichnet sind, damit Sie sich im Umgang mit den Stoffen richtig verhalten. 

2. Spezielle Regelungen beim Altöl

Die Rücknahme von Altöl ist nur auf dem Recyclinghof möglich (nicht beim Schadstoffmobil) und kostet Geld: 0,50 € pro Liter.
Günstiger und bequemer ist die Abgabe von altem Motoren - und Getriebeöl im Einzelhandel, denn es besteht eine Rücknahmeverpflichtung des Einzelhandels. Allerdings ist es nur dort möglich, wo Sie das neue Öl gekauft haben. Dazu ist es wichtig, die Kaufquittung als Nachweis aufzubewahren.

3. Spezielle Regelungen bei Batterien und Akkus

Auch die Rücknahme von Batterien, Knopfzellen und Akkus ist aufgrund einer Rücknahmeverordnung eigentlich sehr bequem für Sie: Überall, wo Batterien verkauft werden, müssen Sammelbehälter für alte Batterien und Akkus aufgestellt sein. Hier können Sie die Batterien dann entsorgen, unabhängig, ob Sie sie dort gekauft haben oder nicht. Diese Batterien werden ebenfalls umweltgerecht verwertet bzw. entsorgt.

Rückgabe von Autobatterien:

Abgabe im Handel:
Am einfachsten ist die Rückgabe der alten Autobatterie im Handel: Laut Batteriegesetz sind Vertreiber, welche Batterien gleicher Art anbieten, verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bescheinigen.

Kaufen Sie eine neue Autobatterie, ohne zeitgleich eine alte Autobatterie zurückzugeben, müssen Sie ein Pfand von 7,50 Euro entrichten.
Ohne den Kauf einer neuen Autobatterie erhalten Sie das Pfandgeld vom Händler nur zurück, wenn Sie den Kaufbeleg dieses Händlers vorlegen können. 

Eine alte Autobatterie können Sie alternativ auch auf dem Recyclinghof Tornesch oder am Schadstoffmobil abgeben.

Dann müssen Sie beim Händler jedoch noch den Batterie- Entsorgungsnachweis vorlegen, wenn Sie ihr Pfandgeld zurückerstattet bekommen möchten. Denn weder am Recyclinghof Tornesch, noch am Schadstoffmobil erhalten Sie Pfandgeld zurück.

Abgabe beim Recyclinghof Tornesch:
Bringen Sie -falls vorhanden- Ihren Kaufbeleg mit. Dieser wird von den Fachkräften des Recyclinghofs bei der Abgabe der Autobatterie quittiert. Der Online-Handel stellt auf der jeweiligen Website in der Regel ein Formular zur Verfügung (Batterie-Entsorgungsnachweis). Bringen Sie dieses Formular bei der Rückgabe am Reyclinghof ausgefüllt mit, damit es Ihnen quittiert werden kann.  So können Sie sich im Anschluss das Pfand vom Handel zurückerstatten lassen. Ohne Kaufbeleg: die Batterie wird kostenlos entgegen genommen. Eine Erstattung des Pfands über den Handel ist nicht möglich.

Abgabe am Schadstoffmobil:
Ihnen wird bei der Rückgabe einer Autobatterie am Schadstoffmobil ein Formular des Kreises Pinneberg unterschrieben ausgehändigt. Es bescheinigt Ihnen,  dass eine Rücknahme ohne Pfanderstattung erfolgt ist. Mit diesem Beleg und dem Kaufbeleg der Batterie, können Sie sich das Pfand über den Händler, bei dem die Batterie erworben wurde, erstatten lassen.

4. Entsorgung von kleinen E-Schrott-Geräten am Schadstoffmobil

Kleine Elektrogeräte können genauso wie der Sondermüll zu den örtlichen Schadstoffsammlungen abgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Hörgeräte, kleines elektrisches Kinderspielzeug, ein Joystick, eine Computermaus aber auch zu Handys, Akkubohrer, Toaster, Mixer, Kameras, Rasierapparate,  Fön, usw.
Größere Geräte (Anhaltspunkt: was nicht mehr in einen 10 l Wassereimer passt) kann am Schadstoffmobil nicht abgegeben werden, sondern nur auf dem Recyclinghof. Mehr Infos zum Elektronik-Schrott finden Sie hier.

5. Entsorgung von Energiesparlampen

Der Einsatz von Sparlampen ist sinnvoll. Das ist mittlerweile unumstritten und das Angebot an Energiesparlampen ist mittlerweile so groß und vielfältig, dass die klassische Glühbirne eigentlich in fast allen Lampen ersetzt wurde. Da Energiesparlampen allerdings kleine Mengen an Quecksilber enthalten, sollten die Lampen, wenn sie "ausgeleuchtet" haben, unbedingt am Schadstoffmobil, auf dem Recyclinghof oder an einer sonstigen Stelle bei Ihnen in der Nähe abgegeben werden.
Wir haben Ihnen dazu weitere Informationen zusammengestellt!

6. PU-/PUR-Schaumdosen

Sogenannter Bauschaum (PU- bzw. PUR-Monatgeschaum) ist auch in leeren oder fast leeren Spraykartuschen Sondermüll, der unbedingt getrennt zurückgegeben werden muss und speziell entsorgt bzw. recycelt wird. Neben dem Schadstoffmobil müssen die leeren "Dosen" mit Montageschaum auch in den Baumärkten zurückgenommen werden. Wir haben weitere Infos zusammengestellt und Rückgabemöglichkeiten aufgelistet.

7. Schadstoffhaltige Substanzen ersetzen

Der vielleicht wichtigste Hinweis: Vermeiden Sie Sondermüll so gut es geht. Oft kommen Sie mit den guten alten "Hausmittelchen" weiter. Führt kein Weg an der Chemie vorbei, dann kaufen Sie nur die Mengen, die Sie für die geplante Verwendung brauchen. Hier einige Beispiele für umweltfreundliche Alternativen:

   
   
   

Viele konkrete Tipps, Sondermüll zu vermeiden bekommen Sie in unserem Sondermüll ABC.


8. Nicht alles gehört zum Sondermüll

Bei der Schadstoffannahme werden oft Dinge angeliefert, die harmlos sind und bequem anders entsorgt werden können. Dazu gehören beispielsweise:

   
   
   

Weitere Informationen:

Entsorgung Schadstoffmobil/Recyclinghof
Termine des Schadstoffmobils
Infos zum Recyclinghof
Spezielle Infos zum Thema Batterien
Spezielle Infos zu PUR-Schaumdosen
Spezielle Infos zu Energiesparlampen